Psychologische Therapie, Beratung und Behandlung
Terminvereinbarung
Senden Sie mir eine Nachricht, oder rufen Sie an, dann können wir ein Abklärungsgespräch vereinbaren. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Schweigepflicht
Als Klinische Psychologin unterliege ich der Schweigepflicht lt. §37 Psychologengesetz (2013). Alle Gesprächsinhalte und Informationen werden auch nach der Beendigung der Behandlung unter Verschluss gehalten.
Kosten
Für das Erstgespräch, sowie für weitere Beratungs-/Behandlungseinheiten á 50 Minuten werden jeweils € 100,00 in Rechnung gestellt.
Für Familien und auch bei komplexeren Themen wird bei den Terminen meist mehr Zeit benötigt, deshalb werden hier 75 Minuten eingeplant, welche auf € 150 pro Beratungs-/Behandlungseinheit kommen.
Die Kosten für Klinisch-Psychologische Diagnostik richten sich nach den benötigten Zeit für die Testung. Es werden hierfür die benötigten Stunden nach dem oben angegebenen Tarif verrechnet. Für die Befunderstellung werden einmalig € 250,00 in Rechnung gestellt.
Für die Begutachtung der Eignung zur Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/In wird eine Pauschale von € 350 verrechnet.
Die Klinisch-Psychologische Behandlung/Psychologische Therapie ist mit 01.01.2024 im ASVG aufgenommen worden, was bedeutet, dass auch hier eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkassen erfolgen kann.
Bitte erkundigen Sie sich im Bedarfsfall bei Ihrer Versicherung, in welcher Höhe eine Rückerstattung/Teilerstattung möglich ist.
Wie komme ich zu einer Teilrefundierung der Kosten?
1) Bitte klären Sie bereits vor der ersten Einheit ab, ob Ihre Krankenkasse eine Überweisung für die Psychologische Therapie benötigt - diese Überweisung erhalten Sie bei Bedarf bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
2) (spätestens) Vor der zweiten Einheit muss eine ärztliche Untersuchung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt erfolgen - das Formular für die benötigte Bestätigung, dass es keine medizinischen Einwände gegen eine Psychologische Therapie gibt, erhalten Sie bei Bedarf von mir.
3) Zum Erhalt der Teilrefundierung leiten Sie die Unterlagen - Honorarnote, ärztliche Bestätigung, ev. Überweisung - an ihre Krankenkasse weiter.
4) Ab der 11. Einheit muss ein Antrag auf Kostenrefundierung gestellt werden. Das Antragsformular für die Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB) erhalten Sie bei Bedarf von mir bzw. wird das Formular gemeinsam mit Ihnen ausgefüllt.
Absageregelung
Manchmal kommt es anders als erwartet, Pläne ändern sich, es kommt etwas dazwischen... Da ich mir die vereinbarte Zeit für Sie freihalte, bitte ich Sie, im Falle einer Verhinderung spätenstens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich im Falle einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin mein Honorar trotzdem verrechnen werde.